Fördermöglichkeiten
Personen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf einen Zuschuss der Pflegeversicherung in Höhe von max. 4.000 €. Dieser dient zur Barrierereduzierung des eigenen Wohnumfeldes oder als Umzugshilfe in eine barrierereduzierte Wohnung. Er wird in der Regel genehmigt, wenn durch den Umbau die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person erreicht wird. Dies ist im § 40 SGB XI (Sozialgesetzbuch 11 - Pflegeversicherung) geregelt. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter dem unten aufgeführten Link zur Wohnungsanpassung.
Umfangreiche Informationen über Fördermöglichkeiten zum barrierefreien Umbau erhalten Sie beim Niedersachsenbüro. Den Link finden Sie am Ende dieser Seite.
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet über verschiedene Programme, z. B. "Altersgerecht Umbauen", zinsgünstige Darlehen oder auch einen Zuschuss zur Barrierereduzierung an. Die Programme der KfW sind untereinander kombinierbar. Einen Link zur Homepage der KfW finden Sie am Ende dieser Seite.
Das Land Niedersachsen stellt über die NBank verschiedene Fördermittel für den Umbau oder den Erwerb von Mietwohnraum auch für Menschen mit Schwerbehinderung zur Verfügung. Der Landkreis Rotenburg (Wümme) berät zu diesen Förderprogrammen.
Auch der Landkreis Rotenburg (Wümme) hält ein eigenes Förderprogramm zur Schaffung kleiner, barrierefreier Wohnungen bereit.
Für nähere Informationen können Sie sich auch an den Senioren- und Pflegestützpunkt im Landkreis Rotenburg (Wümme) wenden (Kontakt siehe rechts). Die zuständigen MitarbeiterInnen geben gerne Auskunft zum barrierefreien Umbau Ihrer Wohnung sowie zu den entsprechenden Fördermöglichkeiten. Für eine umfangreichere Beratung stehen auch die qualifizierten ehrenamtlichen Wohnberater - "Die Wohn-Erleichterer" - zur Verfügung. Diese erreichen Sie über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Senioren- und Pflegestützpunktes.