Wohnungsanpassung
Wer zuhause gepflegt wird möchte evtl. seine Wohnung baulich verändern. Die Pflegekasse zahlt für pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 1 auf Antrag einen Zuschuss für unterschiedliche Anpassungsmaßnahmen. Diese sollen die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erleichtern, oder eine möglichst selbständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen.
Der Zuschuss wird für verschiedene Maßnahmen gezahlt, wie z. B. Türverbreiterungen, Rampen, Umbau eines Badezimmers, Ein- und Umbau von Mobiliar oder kommt für die Umzugskosten in eine barreirefreie Wohnung auf. Der Zuschuss der Pflegekasse für diese sog. „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ beträgt max. 4.000 € je Maßnahme. Wohnen mehrere pflegebedürftige Personen in einer gemeinsamen Wohnung, kann der Zuschuss bis max. 16.000 € betragen. Die Gewährung des Zuschusses ist unter Umständen ein zweites Mal möglich, wenn sich die Pflegesituation bzw. die gesundheitliche Situation gravierend verändert hat. Ob der Zuschuss ein zweites Mal bewilligt wird, obliegt der Entscheidung der Pflegekasse.
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