Tages- oder Nachtpflege (teilstationär)
Für Menschen mit Pflegebedarf wird in teilstationären Einrichtungen tagsüber oder nachts Pflege und Betreuung angeboten. Leider ist das Angebot der Nachtpflege im gesamten Bundesgebiet nur sehr eingeschränkt zu finden. Die Tagespflege kann sowohl zur Entlastung der pflegenden Angehörigen beitragen als auch eine soziale Isolation der pflegebedürftigen Person vermeiden. Durch den Besuch der Einrichtung wird soziale Gemeinschaft erfahrbar. Es können Kontakte geknüpft werden, als auch entsprechende Beschäftigungsangebote zur körperlichen und geistigen Aktivierung genutzt werden. Pflegebedürftige Menschen können so tagsüber, ein- oder mehrmals
wöchentlich, Betreuung und pflegerische Hilfen nutzen, z. B. wenn die Versorgung zu Hause durch Berufstätigkeit der Pflegeperson nicht gewährleistet werden kann. Meist wird die pflegebedürftige Person am Morgen zuhause durch den Fahrdienst der Einrichtung abgeholt, am späten Nachmittag erfolgt die Rückkehr.
Anspruch auf teilstationäre Versorgung haben Menschen ab Pflegegrad 2 bis 5. Die Höhe der Leistung hängt vom Pflegegrad ab. Personen mit Pflegegrad 1 können zur Finanzierung der Tagespflege lediglich den sog. Entlastungsbetrag (125 €/ Monat) einsetzen.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Pflege, der sozialen Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege. Darüber hinaus anfallende Kosten für Pflege und Betreuung, Verpflegung und eventuelle Investitionskosten müssen privat getragen werden. Hierzu kann ggf. der „Entlastungsbetrag“ genutzt werden (siehe Link unten).
Je Kalendermonat stehen die folgenden Beträge zur Verfügung:
Pflegegrad | Leistungen für teilstationäre Pflege und Betreuung |
Pflegegrad 1 |
125 € Zuschuss (Entlastungsbetrag) |
Pflegegrad 2 |
689 € |
Pflegegrad 3 | 1.298 € |
Pflegegrad 4 |
1.612 € |
Pflegegrad 5 |
1.995 € |
Der Anspruch auf Pflegegeld oder die Pflegesachleistung verringert sich durch die Inanspruchnahme einer Tagespflege nicht.
Wer den Zuzahlungsbetrag für die Tagespflege aus finanziellen Gründen nicht leisten kann, hat unter Umständen Anspruch auf Hilfe zur Pflege. Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie unter dem unten angegebenen Link.
Eine Auflistung der Tagespflegeeinrichtungen im Landkreis Rotenburg (Wümme) finden Sie unten auf dieser Seite. Hier können Sie auch eine Adressliste herunterladen.
Einrichtungen, die eine Nachtpflege anbieten, gibt es im Landkreis Rotenburg (Wümme) leider nicht.
Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich an die Beraterinnen des Senioren- und Pflegestützpunktes im Landkreis Rotenburg (Wümme) - "RoSe" wenden. Hier erhalten Sie eine kostenfreie und neutrale Beratung.
Daneben berät COMPASS Privatversicherte und ihre Angehörigen in ihrer häuslichen Umgebung kostenfrei und neutral rund um das Thema Pflege. Die telefonische Pflegeberatung steht Ihnen unter der Servicenummer 0800 101 88 00 zur Verfügung. Weitere Informationen und die Kontaktdaten finden Sie unter dem Link unten.
Sofern Sie mit einer Tages- oder Nachtpflege nicht zufrieden sind, sollten Sie sich an die Verantwortlichen in der Einrichtung wenden. Wenn auch nach diesem Kontakt keine Besserung eintritt, wenden Sie sich bitte an die Heimaufsicht. Weiter unten finden Sie einen Link, der zu mehr Informationen und Kontaktdaten der Heimaufsicht führt.