Online Termin buchen
Buchen Sie unter diesem Link für die Zulassungsstellen in Rotenburg (Wümme), Zeven und Bremervörde online einen Termin.
Werden keine freien Termine angezeigt, dann sind diese leider komplett ausgebucht.
Sie können alternativ auch weiterhin ohne Termin zu den bekannten Öffnungszeiten zu uns kommen.
Die Kfz-Zulassungsbehörde ist zuständig für die An-, Ab- und Ummeldungen von Fahrzeugen. Hierfür unterhält das Straßenverkehrsamt Zulassungsstellen in Rotenburg (Wümme), Bremervörde und Zeven.
Zulassung für oder durch Dritte:
Bei Zulassung für oder durch Dritte ist eine Vollmacht des Fahrzeughalters erforderlich.
Zulassung für Minderjährige:
Bei einer Fahrzeugzulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter ist eine schriftliche Einwilligung und die Vorlage der Personalpapiere beider Elternteile erforderlich.
Wartezeiten:
Bei der Vielzahl von Besucherinnen und Besuchern lassen sich Wartezeiten leider nicht immer vermeiden. In den Zulassungsstellen sind elektronische Aufrufanlagen installiert. In den Wartebereichen finden Sie Nummerkästen mit Wartemarken. Über eine Anzeigetafel wird Ihre Wartemarke und der Sie bedienende Schalter angezeigt.
Zu einer zügigen Erledigung Ihres Anliegens können Sie beitragen, indem Sie sich vorher über die erforderlichen Unterlagen informieren. Hierfür finden Sie detaillierte Hinweise auf der Internetseite des Landkreises. Nutzen Sie nach Möglichkeit die frühen Morgenstunden oder den langen Donnerstag. Der größte Andrang herrscht in der Regel montags und freitags, sowie vor oder nach Feiertagen.
Wie können Sie bezahlen?
Zahlungen können mittels EC-Karte mit Geheimnummer / VISA-Card oder als Barzahlung an der Kasse in den Zulassungsbehörden erfolgen.
Kennzeichenherstellung:
In der Nähe der Zulassungsbehörden befinden sich Hersteller, die das Ihnen zugeteilte Kennzeichen prägen. In der für die Kennzeichenherstellung benötigten Zeit, wird Ihr Antrag in der Zulassungsbehörde bearbeitet, so dass Sie anschließend ohne weitere Wartezeit die Zulassungs bezahlen und die Plaketten auf Ihre Kennzeichenschilder kleben lassen können.
Kraftfahrzeugsteuer:
Für jede Zulassung eines Fahrzeuges ist die Erteilung einer Ermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer vorgeschrieben. Das Hauptzollamt kann Ihnen über die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Kfz-Steuer Auskunft erteilen.
Wenn Sie ein Fahrzeug außer Betrieb setzen möchten, wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. im Fahrzeugschein die Außerbetriebsetzung vermerkt. Weiterhin werden die amtlichen Kennzeichen entwertet, d.h. die Siegelplaketten müssen unkenntlich gemacht werden
Nach § 10 Abs. 4 FZV dürfen Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen nach der Außerbetriebsetzung durchgeführt werden, wenn sie von der Kfz-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Benötigte Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- amtliche Kennzeichen
Bearbeitungsgebühren:
Eine Außerbetriebsetzung kostet 16,50 Euro.
Die Gebühr kann sich erhöhen.
Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchten, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen. Evtl. muss das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden, bitte informieren Sie sich vorher. Auf Wunsch wird ein Internationaler Zulassungsschein erstellt.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebetätigung der Gemeinde
- bei Zulassung auf eine Firma die Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Vertretung eine Vollmacht sowie die vorgenannten Papiere des Halters
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. Fahrzeugbrief und -schein
- amtliche Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
- gültige Hauptuntersuchung
- SEPA-Lastschriftmandat
Bearbeitungsgebühren:
Die Zuteilung kostet 34,00 Euro, hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder.
Die Gebühren können sich erhöhen.
Für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann ein Kurzzeitkennzeichen zugeteilt werden. Das Kennzeichen ist ab Zuteilung fünf Tage gültig. Mit Ablauf des eingeprägten Datums verliert es seine Gültigkeit und braucht der Zulassungsbehörde nicht zurückgegeben werden.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der Gemeinde
- bei Zulassung auf eine Firma: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Zulassung auf einen Verein: Vereinsregisterauszug
- bei Vertretung eine Vollmacht, sowie die vorgenannten Papiere des Antragstellers/Halters
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern eine Einwilligungserklärung und Personalpapiere der Erziehungsberechtigten
- Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen
- Fahrzeugpapiere (ZB I / ZB II) - auch als Kopie
- gültige Hauptuntersuchung (HU)/gültige Sicherheitsprüfung (SP)
Kurzzeitkennzeichen werden zugeteilt, wenn
- das Fahrzeug der Zulassungsbehörde bekannt ist
- eine gültige Hauptuntersuchung (HU) / Sicherheitsprüfung (SI) nachgewiesen wird und
- das Fahrzeug im Fahrzeugschein konkret bezeichnet wird
Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind in folgenden Fällen möglich:
- bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, oder einem angrenzenden Bezirk Ebenso Rückfahrten.
- zur unmittelbaren Reparatur festgestellter geringer oder erheblicher Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, oder einem direkt angrenzenden Bezirk. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.
Bearbeitungsgebühren:
Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens kostet 12,80 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder.
Wenn ein Fahrzeug erstmals zugelassen wird, handelt es sich um eine Neuzulassung.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der Gemeinde
- bei Zulassung auf eine Firma Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Zulassung auf einen Verein Vereinsregisterauszug
- bei Vertretung eine Vollmacht sowie die vorgenannten Papiere des Halters
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern Einwilligungserklärung und Personalpapiere der Erziehungsberechtigen
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Versicherungsbestätigung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Bearbeitungsgebühren:
Die Zulassung kostet 30,00 Euro, hinzu kommen noch die Kosten für die Kennzeichenschilder.
Die Gebühren können sich erhöhen.
Als Oldtimer werden Fahrzeuge eingestuft, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Diese Fahrzeuge dienen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeughistorischen Kulturgutes. Für die Zulassung als Oldtimer ist Gutachten gemäß § 23 StVZO erforderlich. Oldtimerfahrzeuge haben auf dem Kennzeichen hinter den Ziffern ein "H" eingeprägt.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der Gemeinde
- bei Zulassung auf eine Firma Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Zulassung auf einen Verein Vereinsregisterauszug
- bei Vertretung eine Vollmacht sowie die vorgenannten Papiere des Halters
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern Einwilligungserklärung und Personalpapiere der Erziehungsberechtigten
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- bei zugelassenen Fahrzeugen Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugschein und Kennzeichen
- bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein und Versicherungsbestätigung (bei älteren Fahrzeugen ist evtl. noch eine Abmeldebescheinigung vorhanden)
- gültige Hauptuntersuchung
- Gutachten nach § 23 StVZO
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Bearbeitungsgebühren:
Die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens kostet 30,00 Euro, hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder.
Die Gebühren können sich erhöhen.
Was kann online gemacht werden?
Auf dem STVA Portal können internetbasierte Anträge für die Außerbetriebsetzung sowie für die Umschreibung unter Kennzeichenbeibehaltung auch bei Halterwechsel und für die einfache Adressänderung, sowie Neuzulassungen, Umschreibungen und Wiederzulassungen eingereicht werden.
Was brauche ich für das Onlineverfahren?
Um die Online-Dienste zu nutzen, ist die Authentifizierung mit Personalausweis, eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion erforderlich. Um beispielsweise eine Neuzulassung vorzunehmen, rufen Sie unser Online-Portal auf, weisen die Identität über den neuen Personalausweis nach und tragen Schritt für Schritt die erforderlichen Daten in die Antragsmaske ein.
Wie kann ich bezahlen?
Gebühren können online per Giropay online bezahlt werden.
Was passiert mit den Daten und wie bekomme ich meine Bescheide und andere Unterlagen?
Die Antragsdaten werden während des Ausfüllprozesses automatisiert validiert und geprüft.
Der Zulassungsbescheid sowie der Gebührenbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I & II, die Stempelplakettenträger aber auch der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde per Post versendet.
Bei Vorgängen wie der Halter-Umschreibung wird bis zum postalischen Versand der Zulassungsbescheide zunächst eine vorläufige Download-Bescheinigung zur Verfügung gestellt.
Links
Fahrzeuge können für einen bestimmten Zeitraum zugelassen werden. Hierfür wird ein Saisonkennzeichen zugeteilt. Den Saisonzeitraum können Sie zwischen mindestens zwei und höchsten elf Monaten wählen. Das Fahrzeug ist immer auf ganze Monate zugelassen. Außerhalb des Saisonzeitraumes darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt oder abgestellt werden.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der Gemeinde
- bei Zulassung auf eine Firma Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Zulassung auf einen Verein Vereinsregisterauszug
- bei Vertretung eine Vollmacht sowie die vorgenannten Papiere des Halters
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern Einwilligungserklärung und Personalpapiere der Erziehungsberechtigen
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- bei zugelassenen Fahrzeugen Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein und Kennzeichen
- bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. entwerteten Fahrzeugschein (bei älteren Fahrzeugen ist evtl. noch eine Abmeldebescheinigung vorhanden)
- Versicherungsbestätigung mit Angabe des Saisonzeitraumes
- gültige Hauptuntersuchung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Bearbeitungsgebühren:
Die Zuteilung eines Saisonkennzeichens kostet 30,00 Euro, hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder.
Die Gebühren können sich erhöhen.
Wenn an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen durchgeführt wurden, können Sie diese von einer Überwachungsorganisation (z.B. TÜV u.a.) abnehmen lassen. Diese Abnahme wird durch ein Gutachten bestätigt.
Benötigte Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Gutachten der Überwachungsorganisation
Bearbeitungsgebühren:
Eine Technikänderung kostet 11,70 €.
Die Gebühren können sich erhöhen.
Wenn hier ein Fahrzeug aus einem anderem Zulassungsbezirk für einen neuen Halter zugelassen wird, handelt es sich um eine Umschreibung von außerhalb mit Halterwechsel.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der Gemeinde
- bei Zulassung auf eine Firma Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Zulassung auf einen Verein Vereinsregisterauszug
- bei Vertretung eine Vollmacht sowie die vorgenannten Papiere des Halters
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern Einwilligungserklärung und Personalpapiere der Erziehungsberechtigten
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung II
- bei angemeldeten Fahrzeugen Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheingung I
- bei abgemeldeten Fahrzeugen Stilllegungsbescheinigung oder entwerteten Fahrzeugschein bzw. entwertete Zulassungsbescheinigung I
- Versicherungsbestätigung
- gültige Hauptuntersuchung
- bei zugelassenem Fahrzeug die amtlichen Kennzeichenschilder
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Bearbeitungsgebühren:
Eine Umschreibung von außerhalb kostet 29,70 €.
Die Gebühren können sich erhöhen.
Wenn ein Fahrzeug innerhalb des Zulassungsbezirkes umgemeldet wird handelt es sich um eine Umschreibung innerhalb.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der Gemeinde
- bei Zulassung auf eine Firma Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Zulassung auf einen Verein Vereinsregisterauszug
- bei Vertretung eine Vollmacht sowie die vorgenannten Papiere des Halters
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern Einwilligungserklärung und Personalpapiere der Erziehungsberechtigten
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung II
- bei angemeldeten Fahrzeugen Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung I
- bei abgemeldeten Fahrzeugen Stillegungsbescheinigung oder entwerteten Fahrzeugschein bzw. entwertete Zulassungsbescheinigung I
- Versicherungsbestätigung
- gültige Hauptuntersuchung
- falls bei einem zugelassenem Fahrzeug das Kennzeichen gewechselt werden soll, die amtlichen Kennzeichenschilder
- bei der Zulassung müssen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer erteilen
Bearbeitungsgebühren:
Eine Umschreibung innerhalb kostet 26,80 €.
Die Gebühren können sich erhöhen.
Wenn hier ein Fahrzeug aus einem anderem Zulassungsbezirk für den selben Halter zugelassen wird, handelt es sich um eine Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel.
Bei zugelassenen Fahrzeugen kann das bisherige Kennzeichen beibehalten werden.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der Gemeinde
- bei Zulassung auf eine Firma Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Zulassung auf einen Verein Vereinsregisterauszug
- bei Vertretung eine Vollmacht sowie die vorgenannten Papiere des Halters
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern Einwilligungserklärung und Personalpapiere der Erziehungsberechtigten
- Fahrzeugbrief
- bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Kennzeichenwechsel)
- bei angemeldeten Fahrzeugen Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheingung I
- bei abgemeldeten Fahrzeugen Stilllegungsbescheinigung oder entwerteten Fahrzeugschein bzw. entwertete Zulassungsbescheinigung I
- Versicherungsbestätigung (bei Kennzeichenwechsel)
- gültige Hauptuntersuchung
- bei zugelassenem Fahrzeug die amtlichen Kennzeichenschilder (bei Kennzeichenwechsel)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (bei Kennzeichenwechsel)
Bearbeitungsgebühren:
Eine Umschreibung von außerhalb mit Kennzeichenwechsel kostet 27,70 €.
Eine Umschreibung ohne Kennzeichenwechsel kostet 24,20 €.
Die Gebühren können sich erhöhen.
Wenn ein Fahrzeug auf den selben Fahrzeughalter wieder zugelassen werden soll, handelt es sich um eine Wiederzulassung.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der Gemeinde
- bei Zulassung auf eine Firma Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Zulassung auf einen Verein Vereinsregisterauszug
- bei Vertretung eine Vollmacht sowie vorgenannte Papiere des Halters
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern Einwilligungserklärung und Personalpapiere der Erziehungsberechtigten
- Fahrzeugbrief (altes Dokument)
- Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr erforderlich ab 01.10.2019
- Stillegungsbescheinigung oder entwerteten Fahrzeugschein bzw. entwertete Zulassungsbescheinigung I
- Versicherungsbestätigung
- gültige Hauptuntersuchung
- bei der Zulassung müssen sie ein Sepa-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer erteilen
- falls vorhanden, die amtlichen Kennzeichen
Bearbeitungsgebühren:
Eine Wiederzulassung kostet 23,60 €.
Die Gebühren können sich erhöhen.
Wenn Sie innerhalb des Landkreises umgezogen sind oder sich Ihr Name (z. B. durch Heirat) geändert hat, müssen diese Änderungen umgehend in Ihren Fahrzeugpapieren eingetragen werden.
Unterlagen Adressänderung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- oder Fahrzeugschein und -brief
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der Gemeinde
- bei Zulassung auf eine Firma: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Zulassung auf einen Verein: Vereinsregisterauszug
- bei Vertretung: eine Vollmacht sowie die vorgenannten Papiere des Halters
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Einwilligungserklärung und Personalpapiere der Erziehungsberechtigten
Unterlagen Namensänderung:
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. den Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der Gemeinde
- bei Zulassung auf eine Firma: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Zulassung auf einen Verein: Vereinsregisterauszug
- bei Vertretung: eine Vollmacht sowie die vorgenannten Papiere des Halters
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Einwilligungserklärung und Personalpapiere der Erziehungsberechtigten
Bearbeitungsgebühren:
Eine Adress- bzw. Namensänderung kostet 11,70 Euro.
Die Gebühren können sich durch Ersatzausstellung des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II erhöhen.