Rechtshilfe (Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe)
Niemand muss aus finanziellen Gründen auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichten!
Wer sich bei rechtlichen Problemen aufgrund geringer Einkünfte keinen Anwalt „leisten” kann, kann sich unter Umständen im Rahmen der Beratungshilfe kostenlos durch einen Anwalt beraten und ggf. auch vertreten lassen. Über den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das Amtsgericht. Wenn jemand Schwierigkeiten hat, die Kosten eines Prozesses zu zahlen, kann ggf. Prozesskostenhilfe gewährt werden. Über den entsprechenden Antrag entscheidet das Gericht.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den Amtsgerichten im Landkreis Rotenburg (Wümme).
Gebäude, Institutionen, sonstige Einrichtungen
- Amtsgericht Bremervörde, Amtsallee 1 + 2, 27432 Bremervörde
- Amtsgericht Rotenburg (Wümme), Am Pferdemarkt 6, 27356 Rotenburg (Wümme)
- Amtsgericht Zeven, Vitus-Platz 6, 27404 Zeven