Pflegezeit
Der Anspruch auf Pflegezeit wird einer Person gewährt, die einen nahen Angehörigen, bei dem mindestens Pflegegrad 1 vorliegt, in häuslicher Umgebung pflegt. Hierbei wird auch die außerhäusliche Betreuung von minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen berücksichtigt.
Als nahe Angehörige gelten: Ehegatte, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Enkelkinder sowie Schwiegereltern und Schwiegerkinder, weiterhin Stiefeltern, lebenspartnerschaftliche Gemeinschaften, Schwägerinnen und Schwager.
Bei der Pflegezeit handelt es sich um eine unbezahlte, vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit für die Dauer von bis zu 6 Monaten. Die Pflegeperson bezieht während der Pflegezeit kein Gehalt, bleibt aber auf Antrag sozialversichert.
Bei der Begleitung schwerstkranker Angehöriger in der letzten Lebensphase besteht für maximal 3 Monate die Möglichkeit, die Arbeitszeit ganz oder teilweise zu reduzieren. Der Antrag ist bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person zu stellen. Während dieser Zeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz.
Der Anspruch auf Pflegezeit gilt gegenüber Arbeitgebern/-geberinnen mit mehr als 15 Beschäftigten. Die Pflegezeit muss 10 Arbeitstage vor Beginn, unter Angabe von Umfang und Zeitraum, schriftlich angekündigt werden. Ein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit ist dem/ der Arbeitgeber/in vorzulegen. Für Beschäftigte besteht die Wahl zwischen einer vollständigen oder teilweisen Freistellung von der Arbeit. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, die Pflegezeit vor Ablauf des in Anspruch genommenen Zeitraums zu beenden.
Daneben besteht ein Rechtsanspruch zur Beantragung eines zinslosen Darlehens beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zur Absicherung des Lebensunterhalts während der Freistellung. Weitere Informationen und Downloads speziell zum Darlehen finden Sie unter den unten angegeben Links.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Pflegetelefon "Wege zur Pflege" unter 0 30/ 20 17 91 31 oder informieren sich unter dem unten angegebenen Link.
Daneben berät COMPASS Privatversicherte und ihre Angehörigen kostenfrei und neutral in ihrer häuslichen Umgebung rund um das Thema Pflege. Die telefonische Pflegeberatung steht Ihnen unter der Servicenummer 0800 101 88 00 zur Verfügung. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter dem Link unten.