Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sollen die häusliche Pflege erleichtern und dazu beitragen, der pflegebedürftigen Person eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Eine Verordnung, bzw. ein Rezept vom Haus- oder Facharzt/ -ärztin ist notwendig. Die Pflegekasse unterscheidet in:
Bei Fragen zu Pflegehilfsmitteln wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse, ein Sanitätsfachgeschäft, einen ambulanten Pflegedienst oder den Senioren- und Pflegestützunkt im Landkreis Rotenburg (Wümme) - "RoSe“ (Kontaktdaten s. rechts).
Außerdem berät COMPASS Privatversicherte und ihre Angehörigen in ihrer häuslichen Umgebung kostenfrei und neutral rund um das Thema Pflege. Die telefonische Pflegeberatung steht unter der Servicenummer 0800 101 88 00 zur Verfügung. Weitere Informationen für Privatversicherte und Kontaktdaten finden Sie unter dem Link unten.
Neben Pflegehilfsmittel gibt es auch allgemeine Hilfsmittel (etwa Rollator, Rollstuhl, WC-Sitze, Stützklappgriffe), die nach medizinischer Verordnung auf Kosten der Krankenversicherung gestellt werden können. Neben der Verordnung muss das Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein. Auskünfte erteilen die Sanitätshäuser oder das unten verlinkte Hilfsmittelverzeichnis.