Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung legen Sie bereits in gesunden Zeiten im Voraus fest, ob und wie Sie im Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit in bestimmten Situationen behandelt werden wollen. In erster Linie richtet sich die Patientenverfügung an die behandelnden Ärzte/ Ärztinnen. Die in einer Patientenverfügung geäußerten Festlegungen für ärztliche Maßnahmen sind dann verbindlich, wenn Ihr erklärter Wille für eine konkrete Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt werden kann.
Je genauer - und für Ärzte/ Ärztinnen zweifelsfrei - Sie die Patientenverfügung verfassen, umso eher wird Ihr Wille uneingeschränkt Beachtung finden. Damit Ihr Wille und Ihre Willensbildung besser nachvollzogen werden können, sollten Sie in einem Vorwort Ihre Werte, religiöse Einstellungen oder die Gründe für Ihre Entscheidungen darlegen.
Wenn Sie einer bestimmten Vertrauensperson die Befugnis erteilen wollen, Sie im Ernstfall im Sinne Ihrer Patientenverfügung zu vertreten, können Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung darauf hinweisen.
Um Antworten auf solch komplexe Fragen zu erhalten, bedarf es eingehender Gespräche – z. B. mit dem Hausarzt/ der Hausärztin und mit Angehörigen und Freunden. Unabhängige, neutrale und kostenfreie Auskünfte erhalten Sie zudem bei dem Betreuungsverein der AWO. Unabhängige, neutrale aber kostenpflichtige Beratungen erhalten Sie darüber hinaus bei Rechtsanwälten und Notaren.
Vereine
- Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Landkreis Rotenburg (Wümme) e. V., Lange Straße 36, 27404 Zeven