Kuren und Rehabilitation
Eine Kur kann helfen wieder zu (neuen) Kräften zu kommen. Beraten Sie sich bei Bedarf hierüber mit Ihrem Hausarzt oder mit Ihrer Hausärztin.
Es gibt unterschiedliche Formen von Kuren, z. B. ambulante Badekuren oder stationäre Kuraufenthalte in einer Kur- oder Fachklinik. Die Entscheidung, ob Ihnen eine Kur verordnet werden kann, trifft der medizinische Dienst der Krankenkassen bzw. ein Vertrauensarzt des zuständigen Rentenversicherungsträgers.
Sollten Sie eine Angehörige oder einen Angehörigen pflegen, besteht die Möglichkeit im Rahmen der Kurzzeitpflege diese zu pflegende Person mit zur Kur zu nehmen.
Nähere Informationen zu Kuren und Kuren mit Ihren zu pflegenden Angehörigen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
„Rehabilitation“ bedeutet dem Wortsinn nach die Wiederherstellung der Gesundheit bzw. der Fähigkeiten, um den Alltag wieder meistern zu können.
Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) bietet Menschen mit Rehabilitationsbedarf, z. B. nach Krankheit oder auf Grund von Behinderung, eine zentrale Anlaufstelle (u. a.) in Fragen der Rehabilitation. Sie weisen z. B. den Weg bei der Frage, an welchen Träger man sich wenden muss, um eine Rehabilitationsleistung oder -maßnahme zu beantragen.
Die Kontaktdaten der EUTB im Landkreis Rotenburg (Wümme) finden Sie unten. Weitere EUTB finden Sie unter dem unten angegebenen Link.