Krankenversicherung
Ihre Krankenkasse hält nicht nur im Krankheitsfall Leistungen für Sie bereit. Sie berät ebenso in Fragen der Gesundheitsvorsorge und der Rehabilitation.
Darüber hinaus bieten die meisten Krankenkassen Informationen, Kurse und Seminare zu verschiedenen Themenbereichen wie z. B. gesunde Ernährung im Alter, an.
Auch hält die Krankenkasse finanzielle Vergünstigungen bereit. Eine finanzielle Vergünstigung ist beispielsweise die Zuzahlungsbefreiung. Diese kann man in Anspruch nehmen, wenn die Summe der geleisteten Zuzahlungen 2 % der Bruttoeinkünfte übersteigt. Bei chronisch Kranken genügt es wenn die Summe der geleisteten Zuzahlungen 1 % der Bruttoeinkünfte übersteigt. Um die Zuzahlungen erstattet zu bekommen sollten Sie daher die gesamten Quittungen eines Jahres sammeln und bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Sofern bereits zu Beginn des Jahres absehbar ist, dass man die Grenze der zu leistenden Zuzahlungen überschreitet, kann am Jahresende eine Vorauszahlung für das neue Jahr bei der Krankenkasse beantragt werden.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach der Zuzahlungsbefreiung oder welche Leistungen Sie für eine bestimmte Problemstellung erhalten können.