Gesetzliche Betreuung
Wenn jemand seine Angelegenheiten aufgrund von Krankheit, Unfall oder Behinderung nicht mehr selbst wahrnehmen kann und die notwendigen Angelegenheiten auch nicht durch unterstützende Maßnahmen von Familienangehörigen, Bekannten, sozialen Diensten oder Bevollmächtigten (siehe oben) besorgt werden können, kann eine gesetzliche Betreuung durch das Amtsgericht eingerichtet werden.
Hierbei handelt es sich nicht um eine Entmündigung: die Geschäftsfähigkeit der betreuten Person bleibt in der Regel erhalten. Die Betreuung umfasst auch nicht automatisch alle Lebensbereiche, sondern wird auf die Bereiche beschränkt, für die tatsächlich Hilfe benötigt wird. Das können z. B. sein:
- Vermögenssorge (Bankgeschäfte, Rente, Entgegennahme von Geldern)
- Gesundheitssorge
- Wohnungsangelegenheiten
- Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden
- Aufenthaltsbestimmung (z. B. bei der Auswahl eines Heimplatzes)
Die betreute Person behält dabei ihr Selbstbestimmungsrecht, soweit sie einsichts- bzw. einwilligungsfähig ist. Diese rechtliche Betreuung kann eine nahe stehende Person aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis übernehmen. Wenn eine solche ehrenamtliche Person nicht zur Verfügung steht, kann das Betreuungsgericht auch einen Berufsbetreuer/ eine Berufsbetreuerin bestellen.
Betreuer/innen werden durch das Betreuungsgericht verpflichtet und in der Regel einmal jährlich überprüft. Sie müssen u. a. nachweisen, wie das Einkommen und Vermögen der Betreuten verwaltet wurde, aber auch, ob und welche Maßnahmen zur Rehabilitation genutzt wurden und wie es den betreuten Menschen gesundheitlich und persönlich geht.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsstelle des Landkreises Rotenburg (Wümme) sowie die Amtsgerichte und der Betreuungsverein der AWO beraten Sie gern.
Weitere Informationen erhalten Sie außerdem unter den aufgeführten Links des Bundesministeriums der Justiz und des Niedersächsischen Justizministeriums. Auf den beiden Seiten der Ministerien sollten Sie sich die Broschüren unter dem Menüpunkt "Service-Publikationen" ansehen.
Kostenpflichtige Beratung können Sie sich auch bei Rechtsanwälten und Notaren einholen.
Vordrucke und weitere Auskunft gibt die Betreuungsstelle
Gebäude, Institutionen, sonstige Einrichtungen
- Amtsgericht Bremervörde, Amtsallee 1 + 2, 27432 Bremervörde
- Amtsgericht Rotenburg (Wümme), Am Pferdemarkt 6, 27356 Rotenburg (Wümme)
- Amtsgericht Zeven, Vitus-Platz 6, 27404 Zeven
Vereine
- Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Landkreis Rotenburg (Wümme) e. V., Lange Straße 36, 27404 Zeven