Fördermöglichkeiten
Personen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf einen Zuschuss der Pflegeversicherung in Höhe von max. 4.000 €. Dieser dient zur Barrierereduzierung des eigenen Wohnumfeldes oder als Umzugshilfe in eine barrierereduzierte Wohnung. Er wird in der Regel genehmigt, wenn durch den Umbau die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person erreicht wird. Dies ist im § 40 SGB XI (Sozialgesetzbuch 11 - Pflegeversicherung) geregelt. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter dem unten aufgeführten Link zur Wohnungsanpassung.
Umfangreiche Informationen über Fördermöglichkeiten zum barrierefreien Umbau erhalten Sie beim Niedersachsenbüro. Den Link finden Sie am Ende dieser Seite.
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet über verschiedene Programme, z. B. "Altersgerecht Umbauen", zinsgünstige Darlehen oder auch einen Zuschuss zur Barrierereduzierung an. Die Programme der KfW sind untereinander kombinierbar. Einen Link zur Homepage der KfW finden Sie am Ende dieser Seite.
Das Land Niedersachsen stellt über die NBank verschiedene Fördermittel für den Umbau oder den Erwerb von Mietwohnraum auch für Menschen mit Schwerbehinderung zur Verfügung. Der Landkreis Rotenburg (Wümme) berät zu diesen Förderprogrammen. Ansprechpartnerinnen sind Frau Heibutzki und Frau Borchers aus dem Bauamt (Kontakt siehe rechts). Den Link zur Homepage der NBank finden Sie ebenfalls am Ende dieser Seite.
Auch der Landkreis Rotenburg (Wümme) hält ein Förderprogramm zur Schaffung kleiner, barrierefreier Wohnungen bereit. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite der Wohnraumförderung des Landkreises (Link am Ende dieser Seite ). Die Kontaktdaten der beiden Ansprechpartnerinnen sehen Sie rechts.
Für nähere Informationen können Sie sich auch an den Senioren- und Pflegestützpunkt im Landkreis Rotenburg (Wümme) wenden (Kontakt siehe rechts). Die zuständigen MitarbeiterInnen geben gerne Auskunft zum barrierefreien Umbau Ihrer Wohnung sowie zu den entsprechenden Fördermöglichkeiten. Für eine umfangreichere Beratung stehen auch die qualifizierten ehrenamtlichen Wohnberater - "Die Wohn-Erleichterer" - zur Verfügung. Diese erreichen Sie über die MitarbeiterInnen des Senioren- und Pflegestützpunktes.
Ansprechpartner/in
Frau Ute Heibutzki | |
Amt / Bereich Bauamt - Dienststelle ROW Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 316 // 3. OG Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2709 Telefax: 04261 983-88 2709 E-Mail: Ute.Heibutzki@lk-row.de | |
Frau Heide Borchers | |
Amt / Bereich Bauamt - Dienststelle ROW Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 316 // 3. OG Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2710 Telefax: 04261 983-88 2710 E-Mail: Heide.Borchers@lk-row.de |