Ambulant betreute Wohngruppen
In Senioren- oder Pflege-Wohngemeinschaften besteht die Möglichkeit zusammen in derselben Lebenssituation leben zu können und Unterstützung zu erhalten.
Bei Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe, sog. Pflege-WG, ist ab Pflegegrad 1 eine einmalige Anschubfinanzierung von 2500 € pro pflegebedürftiger Person möglich. Der Höchstbetrag liegt bei 10.000 € pro Wohngruppe. Unter bestimmten Voraussetzungen haben pflegebedürftige Personen, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben, zusätzlich Anspruch auf einen monatlichen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 €. Mit diesem Betrag kann z. B. eine Person finanziert werden, die in der Wohngruppe betreuende, hauswirtschaftliche oder organisatorische Aufgaben durchführt.
Für Fragen zu diesem Thema können Sie sich an die Beraterinnen des Senioren- und Pflegestützpunktes im Landkreis Rotenburg (Wümme) - "RoSe" oder das Niedersachsenbüro (Link siehe unten) wenden. Hier erhalten Sie eine kostenfreie und neutrale Beratung.
Daneben berät COMPASS Privatversicherte und ihre Angehörigen in ihrer häuslichen Umgebung kostenfrei und neutral rund um das Thema Pflege. Die telefonische Pflegeberatung steht unter der Servicenummer 0800 101 88 00 zur Verfügung. Für weitere Informationen und Kontaktdaten zu COMPASS folgen Sie bitte dem Link am Ende dieser Seite.