Pflege zu Hause (ambulant)
Jeder pflegebedürftigen Person stehen unterschiedliche Versorgungsformen zur Verfügung. Die Entscheidung für die eine oder andere Versorgungsmöglichkeit hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit, bzw. den persönlichen Lebensumständen ab.
Die ambulante Versorgung der pflegebedürftigen Person erfolgt in der eigenen Häuslichkeit. Hier kann die Pflege durch Angehörige oder privat beschaffte Pflegepersonen erfolgen oder zusätzlich mit Unterstützung eines Pflegedienstes. Die Auswahl der Leistungen richtet sich nach der individuellen Ausgestaltung der pflegerischen Versorgung. Unterschiedliche Leistungen können kombiniert werden.
Wichtig:
Leistungen der Pflegeversicherung müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Bitte lesen Sie hierzu "Das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit". Den Link zur internen Seite finden Sie unten.
Jede Änderung der Leistungsart (z. B. von ambulanter zu stationärer Pflege oder von Pflegegeldleistung z. B. zur Kombileistung) muss bei der Pflegekasse beantragt werden.
Übersicht über das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen
Leistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege:
Pflegegrad | Pflegegeld für häusliche Pflege | Pflegesachleistungen (Pflegedienst) |
Pflegegrad 1 | - | - |
Pflegegrad 2 | 332 € | 761 € |
Pflegegrad 3 | 573 € | 1.432 € |
Pflegegrad 4 | 765 € | 1.778 € |
Pflegegrad 5 | 947 € | 2.200 € |
Zusätzlich kann durch einen Pflegedienst die sog. häusliche Krankenpflege (z. B. Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen) als Leistung der Krankenversicherung auf Verordnung des Hausarztes/ der Hausärztin erbracht werden.
Pflegesachleistungen können mit Pflegegeld kombiniert werden:
Gesetzlich Versicherte können sich bei Fragen an Ihre Pflegekasse oder die Beraterinnen des Senioren- und Pflegestützpunktes Niedersachsen im Landkreis Rotenburg (Wümme) - "RoSe" wenden, Kontaktdaten siehe rechte Spalte auf dieser Seite. Die Beratung ist kostenfrei und neutral.
Privatversicherten steht COMPASS - die Pflegeberatung für Privatversicherte - zur Verfügung. COMPASS berät pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen ebenfalls kostenfrei und neutral rund um das Thema Pflege, ggf. auch in der häuslichen Umgebung. Die Beratungsstelle steht unter der Servicenummer 0800 101 88 00 zur Verfügung. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter dem Link am Ende dieser Seite.