Kurzzeitpflege
Pflegebedürftige Menschen, die in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden, können für eine begrenzte Zeit, wegen Krankheit oder Abwesenheit der Pflegeperson, auf eine stationäre Pflege angewiesen sein. Weiterhin ist es möglich, dass die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann und die teilstationäre Pflege nicht ausreicht, z. B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen. In diesen Fällen kann eine Kurzzeitpflege genutzt werden.
Die Anschriften der Einrichtungen, die im Landkreis Rotenburg (Wümme) Kurzzeitpflege anbieten, finden Sie zum Herunterladen am Ende dieser Seite.
Wenn die Kosten nicht mit eigenen Mitteln bezahlt werden können, ist es möglich einkommensabhängig beim Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ zu beantragen.
Bei Fragen können Sie sich an die Beraterinnen des Senioren- und Pflegestützpunktes Rotenburg (Wümme) - "RoSe" wenden.
Außerdem berät COMPASS Privatversicherte und ihre Angehörigen in ihrer häuslichen Umgebung kostenfrei und neutral rund um das Thema Pflege. Die telefonische Pflegeberatung steht Ihnen unter der Servicenummer 0800 101 88 00 zur Verfügung. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter dem Link unten.