Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Die Befreiung von der Gebührenpflicht für Rundfunk und Fernsehen ist unter speziellen Voraussetzungen möglich, z. B. beim Bezug von Grundsicherungsleistungen im Alter.
Für bestimmte Personenkreise ist eine Ermäßigung bei der Rundfunkgebühr möglich. Der ermäßigte Rundfunkgebührenbeitrag beträgt derzeit 6,12 Euro monatlich.
Zuständig für die Befreiung oder Ermäßigung ist der Rundfunkbeitragsservice. Kontakt zu dieser Stelle finden Sie über den unten angegebenen Link. Hier sind auch online-Änderungen möglich.
Beim Sozialamt oder bei den Mitarbeiterinnen des Senioren- und Pflegestützpunktes im Landkreises Rotenburg (Wümme), Kontaktdaten s. rechts bzw. weiter unten auf dieser Seite, werden Sie bei Bedarf bei der Antragstellung unterstützt. Hier können Sie auch Antragsvordrucke erhalten.