Hinweise zur Begutachtung durch den MDK
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen begutachtet, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt. Darüber hinaus berät er die Pflegekassen in grundsätzlichen Fragen der pflegerischen Versorgung bei der Begutachtung von Pflegebedürftigkeit zu Hause oder im Pflegeheim.
Beratung und nähere Auskünfte erteilen für gesetzlich Versicherte und ihre Angehörigen die Kranken- bzw. Pflegekassen oder die Beraterinnen des Senioren- und Pflegestützpunktes Niedersachsen im Landkreis Rotenburg (Wümme) - "RoSe". Die Beratung erfolgt kostenfrei und neutral. Die Kontaktdaten finden Sie rechts.
Wer erstmalig einen Antrag auf Pflegegrad stellt oder bereits Leistungen der Pflegeversicherung bezieht, hat Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung bei seiner Pflegekasse. Siehe hierzu Verweis unter „Links“.
Privatversicherte und ihre Angehörigen wenden sich unter der Servicenummer 0800 101 88 00 an COMPASS, deren zuständige Pflegeberatung. COMPASS berät telefonisch oder in der eigenen Häuslichkeit ebenfalls kostenfrei und neutral rund um das Thema Pflege. Weitere Kontaktdaten und Informationen finden Sie unten unter dem Link zur Internetseite von COMPASS.