Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen (Oranger Ausweis)

Vorspann

Oranger Parkausweis

Oranger Parkausweis

Grundsätzliches

Der Schwerbehindertenausweis berechtigt nicht automatisch auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen zu parken. Vielmehr bedarf es eines besonderen Parkausweises. Dabei unterscheidet man zwischen

  • dem blauen Parkausweis und
  • dem orangenen Parkausweis.

Mit diesem Onlinedienst beantragen Sie einen orangenen Parkausweis.

Unter folgendem Merkblatt erfahren Sie näheres über die Parkausweise.

Sofern bei Ihnen die Merkzeichen aG für außergewöhnliche Gehbehinderung oder BI für Blindheit oder Beidseitige Amelie bzw. Phokomelie oder vergleichbare Funktionseinschränkungen vorliegen können Sie hier den blauen Parkausweis beantragen.

Grundsätzliche Informationen und Hinweise zum orangen Parkausweis

Grundsätzliche Informationen und Hinweise zum orangen Parkausweis

Der nationale orange Parkausweis wird folgenden Personengruppen ausgehändigt:

  • Schwerbehinderten Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane;
  • Schwerbehinderten Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt;
  • Schwerbehinderten Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt;
  • Schwerbehinderten Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung einem der vorgenannten Personenkreise gleichzustellen sind.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Kopie des Feststellungsbescheides vom Nds. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie über die Einzelgrade der Behinderung
  • Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite)

Der orangefarbene Parkausweis berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol.

Die eigentliche Feststellung der Schwerbehinderung sowie der Merkzeichen ist beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Verden, Marienstraße 8, 27283 Verden (Aller) zu beantragen (Telefonnummer: 04231 14-0).

Angaben zur antragstellenden Person

Angaben zur antragstellenden Person

Telefon
Welches gültige Ausweisdokument verwenden Sie?*
Antragsbegründung für den orangen Sonderausweis

Antragsbegründung für den orangen Sonderausweis

Bei mir liegen folgende Erteilungsvoraussetzungen vor: Bitte treffen Sie mindestens eine Auswahl.
Nachweise, Anlagen, Bemerkungen

Nachweise, Anlagen, Bemerkungen

Folgende Nachweise sind beigefügt:

Anlagen

Sie können hier bis zu 3 weitere Anlagen anfügen, die für die Antragstellung von Bedeutung sein können. Bitte verwenden Sie bei der Bezeichnung der beigefügten Anlagen einen Namen, der einen Rückschluss auf den Inhalt zulässt. Zum Beispiel "Attest, Bescheinigung, Gutachten und Zeugnis".

Bemerkung
Hier können Sie bei Bedarf weitere Bemerkungen für die untere Straßenverkehrsbehörde einfügen.
Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

*) Pflichtfelder