Testament
Mit einem (notariellen) Testament stellen Sie sicher, dass Ihr Nachlass so aufgeteilt wird, wie Sie es wünschen. Wenn kein Testament vorliegt, wird die Erbschaft nach der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt.
Da es sich beim Erbrecht um ein breites und kompliziertes Rechtsgebiet handelt, kann in diesem Ratgeber nicht im Einzelnen darauf eingegangen werden. Lassen Sie sich also ggf. von einem Rechtsanwalt/ einer Rechtsanwältin oder einem Notar / einer Notarin beraten, wie die gesetzliche Erbfolge in Ihrem Fall aussehen wird und ob es ratsam ist, ein Testament aufzusetzen.
Wichtig: Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen, wenn es nicht mehr Ihrem Willen entsprechen sollte.
Eine kostenlose Broschüre zum Thema „Erben und Vererben“ (und weitere interessante Hefte zu anderen Rechtsgebieten z.B. auch zum Betreuungsrecht) erhalten Sie beim Bundesministerium der Justiz.
Weiterhin können Sie sich bei Rechtsanwälten und Notaren zum Thema Testament beraten lassen (kostenpflichtig).