Selbstbestimmt Vorsorgen
Selbstbestimmt vorsorgen ist mehr als einen Gedanken wert
Nahezu jeder Mensch wünscht sich wohl, bis ins hohe Alter gesund, aktiv und geistig rege das Leben gestalten zu können.
Durch eine Krankheit, eine Operation, einen Unfall oder altersbedingtes Nachlassen der geistigen Kräfte kann es jedoch zu Situationen kommen, in der die alltäglich notwendigen Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen und nötige rechtliche Dinge nicht mehr selbst erledigt werden können: Vom Bezahlen von Rechnungen über Antragstellungen bei Behörden oder auch Willensäußerungen zur Durchführung ärztlicher Maßnahmen.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Familienangehörige einspringen und entscheiden können. Sie können es nicht!
Sie haben die Möglichkeit, für den Ernstfall Vorsorge zu treffen, damit wichtige persönliche Vorstellungen und Wünsche auch dann berücksichtigt werden, wenn Sie diese nicht mehr selbst äußern können. Als wichtige Bausteine einer diesbezüglichen Vorsorge sollen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung nachfolgend vorgestellt werden:
Sie sind noch voll geschäftsfähig und kennen Menschen, denen Sie in vollem Umfang vertrauen? Ihr Ziel ist eine Vorsorge für den Fall eines Verlustes der Geschäftsfähigkeit? Dann kann eine Vorsorgevollmacht der richtige Weg sein, um bei späterer Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit Ihre rechtsgeschäftliche Vertretung sicherzustellen.
In einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wie umfassend Sie durch eine bevollmächtigte Person vertreten werden wollen. Sie bestimmen, ob eine Vertrauensperson sie nur in bestimmten Bereichen, wie z. B. Vermögens- oder Behördenangelegenheiten vertreten soll oder aber auch in persönlichen Angelegenheiten, wie z. B. bei einer Entscheidung über eine ärztliche Behandlung.
Eine schriftliche Vollmacht reicht in vielen Fällen aus – frei formuliert oder als Formular. Eine notarielle Vollmacht ist selten nötig, aber manchmal sinnvoll, z. B. um eine rechtliche Beratung und eine Prüfung der Geschäftsfähigkeit sicherzustellen. Es besteht die Möglichkeit, die Unterschrift der vollmachtgebenden Person gegen eine Gebühr von 10 € bei der Betreuungsstelle des Landkreises beglaubigen zu lassen. Dadurch wird die Echtheit der Unterschrift bescheinigt.
Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht erübrigt sich in der Regel die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung.
Zu guter Letzt: Ein Missbrauch der Vollmacht durch Bevollmächtigte kann nicht ausgeschlossen werden, da eine Überwachung nicht vorgesehen ist. Erteilen Sie deshalb niemals leichtfertig Vollmachten und lassen Sie sich im Vorfeld in jedem Fall beraten.
Mittels einer Betreuungsverfügung kann schon im Vorfeld schriftlich festgelegt werden, wer - wenn nötig - als Betreuer/Betreuerin bestellt werden und wie die Betreuung geführt werden soll.
Eine Betreuungsverfügung bedarf keiner besonderen Form, allerdings sollte sie verständlich formuliert sein. Der Verfasser/die Verfasserin muss eindeutig erkennbar sein. Die Wünsche sollten differenziert und eindeutig geäußert werden. Falls Sie in der Betreuungsverfügung eine Person benennen, die zum Betreuer/ zur Betreuerin bestellt werden soll: Sprechen Sie vorher mit dieser Person, ob sie zur Übernahme der gesetzlichen Betreuung bereit wäre.
Eine Betreuungsverfügung sollte bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Betreuungsgericht hinterlegt werden.
Beratung zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Betreuungsstellen des Landkreises Rotenburg (Wümme) (siehe Kontaktdaten rechts), wie auch bei den unten aufgeführten Stellen.
Weitere Informationen finden Sie unter den aufgeführten Links des Bundesministeriums der Justiz und des Niedersächsischen Justizministeriums.
Auf den beiden Seiten der Ministerien sollten Sie sich die Broschüren unter dem Menüpunkt "Service-Publikationen" ansehen.
Sie können sich auch kostenpflichtig durch Rechtsanwälte und Notare beraten lassen.
Vordrucke und weitere Auskunft gibt die Betreuungsstelle
Gebäude, Institutionen, sonstige Einrichtungen
- Amtsgericht Bremervörde, Amtsallee 1 + 2, 27432 Bremervörde
- Amtsgericht Rotenburg (Wümme), Am Pferdemarkt 6, 27356 Rotenburg (Wümme)
- Amtsgericht Zeven, Vitus-Platz 6, 27404 Zeven
Vereine
- Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Landkreis Rotenburg (Wümme) e. V., Lange Straße 36, 27404 Zeven