Bürgerbusse & Fahr- und Begleitdienste
Auf Grund der ländlichen Struktur des Landkreises Rotenburg (Wümme) fahren bereits vielerorts Bürgerbusse. Vielfach können diese mit Rollstuhl oder Rollator benutzt werden, jedoch meist nicht mit einem E-Scooter. Details bitte bei den jeweiligen Anbietern erfragen. Nähere Informationen zu den Fahrzeiten und Preisen erfahren Sie bei den jeweiligen Bürgerbus-Vereinen (Verlinkung s. unten).
Sollte Ihr Ort nicht von einem Bürgerbus angefahren werden, können Sie auf das ASTROW - Anrufsammeltaxi zurückgreifen. Dieses bedient die Samtgemeinden Bothel, Sittensen, Tarmstedt und Zeven. Wie Sie diesen Fahrdienst nutzen können, erfahren Sie auf der Internetseite des Landkreises. Die Fahrpläne des ASTROW sehen Sie unten.
Des Weiteren gibt es einen Anrufbus, der von der Weser-Ems-Busverkehr GmbH angeboten wird. Sie erreichen den Anrufbus unter der Telefonnummer 0421/ 30897141. Weitere Informationen sowie Fahrpläne erhalten Sie hier.
Die Orte Buchholz, Wehldorf, Hesedorf, Elsdorf und Rüspel fährt daneben das Anruflinientaxi an, das die Omnibus von Ahrentschildt GmbH anbietet. Die Fahrpläne und Rufnummern sehen Sie hier.
Reguläre Busfahrpläne finden Sie auf der Internetseite der Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH - EVB (Link s. unten).
Für Fahrten mit dem Taxi zum Arzt ist grundsätzlich vor Antritt der Fahrt eine ärztliche Verordnung bzgl. der Notwendigkeit erforderlich. Die Krankenkassen übernehmen inzwischen nur noch in wenigen Fällen die Kosten einer solchen Fahrt, z. B. wenn eine Dauerbehandlung wie bei einer Dialyse oder Chemotherapie erforderlich ist oder wenn durch eine ambulante Behandlung ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder vermieden wird. In den meisten Fällen ist ein Eigenanteil von mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro pro Fahrt erforderlich, es sei denn es liegt ein Befreiungsausweis der Krankenkasse für Zuzahlungen vor.
Ausnahme: Wer über einen Pflegegrad 4 oder 5 oder eine Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen "aG", "BI" oder "H" verfügt, kann für Fahrten, die aus ärztlicher Sicht notwendig sind, ohne vorherige Erlaubnis seiner Kranken- oder Pflegekasse ein Taxi nehmen. Die Kasse übernimmt nach Einreichen der Quittung die Kosten. Dies gilt auch für Personen mit dem Pflegegrad 3, wenn der Arzt bescheinigt, dass Sie zusätzlich in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse.
Eine Begleitung beispielsweise zu Arztbesuchen oder zum Einkaufen ist vereinzelt durch die Angebote zur Unterstützung im Alltag oder die DUO-Seniorenbegleitung möglich.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Senioren- und Pflegestützpunkt im Landkreis Rotenburg (Wümme) (Kontaktdaten s. rechts).
Dokumente
Liste Bürgerbusse (32 kB) |